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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite R 56
Berufung: Mängelbehebung
•Wenn eine Berufung keine Begründung enthält, hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen - (§ 275 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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