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Erhöhte Familienbeihilfe
• Ein Antrag auf Bezug
erhöhter Familienbeihilfe kann nicht aufgrund eines unschlüssigen Gutachtens des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen abgewiesen werden - (§ 2 Abs. 1 Z 1 FLAG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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