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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 51

Parkgebührengesetz Salzburg

Die Verjährungsfrist für die Ahndung einer Übertretung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg beträgt ein Jahr - (§ 32 Abs. 2 VStG), (Abweisung)

( und 0321)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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