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Lieferung von Unterrichtsbehelfen bei einer Fahrschule
(A. B.) - Die Lieferung von Büchern und Skripten, die als Lernbehelfe für den im Rahmen des Fahrschulunterrichts zu erlernenden Stoff eingesetzt werden, ist eine Leistung, durch die die Hauptleistung, nämlich die Erteilung von Fahrunterricht, ergänzt und abgerundet wird. Sie hat daher im Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung keine selbständige Bedeutung, sondern eine untergeordnete, den Unterricht ergänzende und ihm dienende Funktion (unselbständige Nebenleistung). Anzuwenden ist der Normalsteuersatz. (Erkenntnis des )