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Vermögensteuer: Befreiung
• Die Befreiung von der Vermögensteuer eines öffentlichen Verkehrsunternehmens geht verloren, wenn außer Gebietskörperschaften auch „Private", wenn auch nur in Bruchteilen eines Prozentes, beteiligt sind - (§ 3 Abs. 1 Z 3 VStG), (Abweisung)
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