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SWK 16, 1. Juni 1997, Seite R 52

Einkunftsquelle

Eine Betätigung, die von vornherein nur auf einen bestimmt begrenzten Zeitraum geplant ist, kann nur dann als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn die Betätigung objektiv geeignet ist, innerhalb dieses geplanten Zeitraums einen Gesamtgewinn zu erwirtschaften - (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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