Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals: Zur Rechnungslegungspflicht des Masseverwalters
Zu dem in SWK-Heft 10/1997, Seite W 21 f., abgedruckten Artikel von Dr. Stephan Riel „Zur Rechnungslegungspflicht des Masseverwalters" schreibt uns Mag. Michael Knaus, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, folgendes:
„Die getroffene Feststellung, daß die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften primär den Zweck der Selbstinformation des Kaufmannes und indirekt des Gläubigerschutzgedankens verfolgen, ist im Zusammenhang mit den Offenlegungspflichten des HGB unrichtig. Sie unterläßt die gebotene Unterscheidung zwischen den für alle Vollkaufleute geltenden Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
Nur die für alle Vollkaufleute geltenden Vorschriften stellen die Selbstinformation des Kaufmannes in den Vordergrund. Demnach hat der Jahresabschluß gem. § 195 letzter Satz „dem Kaufmann ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln."
Da sich der gegenständliche Artikel jedoch mit den Offenlegungspflichten gem. § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. EU-GesRÄG 1996 im Zusammenhang mit der KO auseinandersetzt, ist nicht auf die Generalklausel gemäß § 195, sondern auf jene zurückzugreifen, di...