Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jubiläumszuwendung: Besteuerung
• Die an einen Bundesbeamten anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gezahlteJubiIäumszuwendungunterliegt nicht der begünstigten Besteuerung - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)
Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlichen Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht beendet, so kommt eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 nicht in Betracht, da mit dieser Norm ausdrücklich nur solche sonstigen Bezüge begünstigt werden, die "bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen". (Abweisung)
()