Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 056

Jubiläumszuwendung: Besteuerung

Die an einen Bundesbeamten anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gezahlteJubiIäumszuwendungunterliegt nicht der begünstigten Besteuerung - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)

Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlichen Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht beendet, so kommt eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 nicht in Betracht, da mit dieser Norm ausdrücklich nur solche sonstigen Bezüge begünstigt werden, die "bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen". (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...