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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite R 56

Jubiläumszuwendung: Besteuerung

Die an einen Bundesbeamten anläßlich der Versetzung in den Ruhestand gezahlteJubiIäumszuwendungunterliegt nicht der begünstigten Besteuerung - (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)

Das Dienstverhältnis eines öffentlich-rechtlichen Bediensteten wird nicht dadurch beendet, daß er vom Dienststand in den Ruhestand wechselt. Wird aber das Dienstverhältnis nicht beendet, so kommt eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 nicht in Betracht, da mit dieser Norm ausdrücklich nur solche sonstigen Bezüge begünstigt werden, die "bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen". (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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