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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite E 13

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Liebhaberei bei Mietverzicht (§ 2 EStG)

Verzichten die Eigentümer in Sanierungsabsicht auf Mietzahlungen ihrer GmbH, welche das Mietobjekt von ihnen angemietet hat, dann liegt eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung vor, sodaß keine Einkunftsquelle vorliegt. Da die Miete nicht nur gestundet worden ist, wurde von Liebhaberei ausgegangen. Das spätere Kassieren von Miete würde zu einer Änderung der Bewirtschaftung führen ().

Rückkaufsanbot bei Bauherrenmodell (§§ 2 und 28 Abs. 3 EStG)

Liebhaberei kann dann angenommen werden, wenn sich ein Steuerpflichtiger noch nicht endgültig entschieden hat, ob er das Grundstück kurzfristig verkaufen oder langfristig vermieten will. Ein Anzeichen dafür, daß sich ein Anleger noch nicht entschieden hat, ein Mietobjekt langfristig zu vermieten und so einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, liegt bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell vor, bei dem einer der Initiatoren dem Anleger verspricht, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist, in der planmäßig nur ein Gesamtverlust erwirtschaftet werden...

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