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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 350

Änderung eines Versicherungsvertrages

(BMF) - Sobald eine vom Versicherungsnehmer verschiedene Person an dessen Stelle in ein Versicherungsverhältnis eintritt, ist hinsichtlich der Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Prämienzahlungen gemäß § 18 EStG 1988 vom Abschluß eines neuen Versicherungsvertrages auszugehen, der nur dann zur Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Prämienzahlungen führt, wenn dieser neue Vertrag die diesbezüglichenS. 351 gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein derartiger Vorgang stellt hinsichtlich des bisherigen Versicherungsnehmers wirtschaftlich einen Teilrückkauf von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Sinne des § 18 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 dar und löst daher Nachversteuerungspflicht abgesetzter Versicherungsprämien aus. (

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