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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 350

Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen

(BMF) - Das BMF teilt mit, daß Übereinstimmung hinsichtlich der Tatsache besteht, daß eine im Wirtschaftsjahr 1990/91 erteilte Pensionszusage im Jahresabschluß des Wirtschaftsjahres 1991/92 mit 50% der im Vorjahresabschluß steuerwirksam gebildeten Pensionsrückstellung durch Wertpapiere zu decken wäre (Pkt. 4 Abs. 2 des Sozialkapitalerlasses). Das Bundesministerium ist allerdings immer wieder mit der Fehlmeinung konfrontiert worden, daß eine Pensionszusage wie die vorgenannte am Ende des der erstmaligen Bildung folgenden Jahres mit einem Fünfzehntel von 50% in Wertpapieren zu bedecken wäre, da sich die Übergangsvorschrift des § 116 EStG 1988 auf alle Pensionszusagen erstrecke. Aus diesem Grund soll sich die Toleranzregelung des Pkt. 5 Abs. 8 des Sozialkapitalerlasses erstrecken auf

• Pensionszusagen, die im Rahmen einer laufenden Pensionsvorsorgeordnung in Wirtschaftsjahren, die nach dem enden, an weitere Mitarbeiter automatisch oder individuell (neu) erteilt werden,

• Erweiterungen und Erhöhungen bestehender Pensionszusagen, die sich aufgrund von Biennalsprüngen, Beförderungen etc. in Wirtschaftsjahren, die nach dem enden, automatisch oder durch individuelle Vertragsänderung ergeben, und

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