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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 347

Steuerfreiheit von Mitarbeiterbeteiligungen

(BMF) - 1. Der Begriff "Konzernunternehmen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 ist im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen.

Ob die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 entspricht und daher nach dieser Gesetzesstelle keinem Lohnsteuerabzug zu unterziehen ist, hat der den Vorteil zuwendende Arbeitgeber zu beurteilen.

2. a) Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Bezugsrechten oder Optionen auf Mitarbeiterbeteiligungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 kann nach dieser Gesetzesstelle steuerfrei behandelt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß der Erwerb des Beteiligungspapieres in Ausübung des Options- bzw. Bezugsrechtes spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres der Abgabe des Bezugs- bzw. Optionsrechtes erfolgt.

b) Die Beteiligung am Unternehmen muß eine unmittelbare sein. Eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 liegt nicht vor, wenn der Mitarbeiter an einem Fonds beteiligt ist und dieser Fonds (wenn auch ausschließlich) eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers hält.

c) Teilzertifikate können bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen Gegenstand einer Mitarbeiterbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sein.

( E 139/37/1-IV/7/95)

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