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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 056

Verfahren: Parteiengehör

Die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes ist nicht Gegenstand desParteiengehörs- (§ 183 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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