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SWK 15, 20. Mai 1995, Seite 353

"KFZ-Aufwendungen im ""Ausland""? (Schweisgut)"

Mag. Dr. Richard Schweisgut

Im § 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 wurde durch das Abgabenänderungsgesetz ein zusätzlicher Eigenverbrauchstatbestand für solche im Ausland erbrachte Leistungen normiert, für die es zwar im Ausland eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit gibt, für die aber im Inland ein Vorsteuerabzug versagt ist. § 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 lautet: "Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze:

d) soweit ein Unternehmer Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die Leistungen im Ausland betreffen, die, wären sie im Inland an den Unternehmer ausgeführt worden, den Unternehmer nach § 12 Abs. 2 Z 2 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hätten; dies gilt nur insoweit, als der Unternehmer im Ausland einen Anspruch auf Vergütung der ausländischen Vorsteuer hat."

Durch die Einführung dieser Gesetzesstelle sollte insbesondere verhindert werden, daß Kraftfahrzeuge von Unternehmern, für die es in Österreich gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 keine Vorsteuerabzugsberechtigung gibt, in einem solchen Ausland geleast, repariert etc. werden, in dem eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit besteht.

So wäre es insbesondere bei einem Leasing von PKW, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern z. B. in Deutschland durch einen österreichischen Unternehmer zu einer Vorsteuerabzugsmöglichkeit in Deutschland gekommen, während diese bei einem Leasing des gleichen PKW in Österreich versagt geblieben wäre. Das gleiche gilt für Reparaturen am PKW eines österreichischen Unternehmers in einer deutschen KFZ-Werkstätte.

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