Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Berufungsentscheidung
• Die Behörde darf gegenüber einer Partei keine meritorischeBerufungsentscheidungtreffen, wenn keine Berufung dieser Partei vorliegt - (§ 63 AVG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
(, AW 93/17/0069)