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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 108

Abrechnungsbescheid

Eine Partei, die einenAbrechnungsbescheidbeantragt, hat im Antrag den bestimmten Tilgungstatbestand in bezug auf eine bestimmte Zahlungsverpflichtung zu nennen - (§ 216 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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