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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 108

Subprovisionen von Versicherungen

Subprovisionenvon Versicherungsgesellschaften, die der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer erhält, sind den Einkünften aus der Geschäftsführung zuzurechnen - (§ 22 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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