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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 108
Grundstück: gemeiner Wert
• Die brauchbarste Methode für die Feststellung desgemeinen Werteseines Grundstückes ist der Vergleich mit tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Feststellungszeitpunkt erfolgten Kaufgeschäften - (§ 10 BewG), (Abweisung)
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