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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 107

GmbH-Anteil: Abtretung

Die Abtretung eines GmbH-Anteiles unterliegt der Gebührenpflicht, auch wenn sie in einen

gerichtlichen Vergleichaufgenommen wird - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG i. d. F. vor Inkrafttreten der Novelle BGBl. 629/1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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