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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 105
Verfahren: Wiederaufnahme
• Das Recht, einen Antrag aufWiederaufnahme des Verfahrenszu stellen, hat nur die Partei des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
(, 0008)