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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 105

Lohnsummensteuermeßbetrag

Die Finanzlandesdirektion darf den Antrag einer Gemeinde auf Festsetzung der auf die Gemeinde entfallendenLohnsummenicht abweisen, sondern hat einen Lohnsummensteuermeßbetragsbescheid zu erlassen - (§ 29 Abs. 1 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 VwGH-Erk. , 92/17/0041, , 92/17/0048)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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