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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 110

Vermietung/Verpachtung

Wenn bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowohl positive als auch negative Einkünfte entstanden sind, kann der begünstigte Steuersatz füraußerordentliche Einkünftehöchstens auf den Saldo der Einkünfte dieser Einkunftsart beansprucht werden - (§ 37 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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