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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite 108

Selbstanzeige: Wirkung

EineSelbstanzeigehat dann keine strafbefreiende Wirkung, wenn dem Beschuldigten bereits vor dem Zeitpunkt der Selbstanzeige bekannt war, daß seine Tat entdeckt war oder ihre Entdeckung unmittelbar bevorstand - (§ 29 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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