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AgB: Abgeltungsbeträge bei Scheidung
•Abgeltungsbeträge, die aus Anlaß der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zu zahlen sind, galten auch dann als außergewöhnliche Belastung, wenn sie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger nach schwedischem Recht zu zahlen hatte — (§ 34 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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