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SWK 7, 1. März 1994, Seite 183

Umsatzsteuer bei Krankenanstalten

Steuersatz für die Umsätze aus Krankenanstalten, wenn die Einkünfte aus dieser Krankenanstalt den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zuzuordnen sind

(BMF) — Im Erlaß vom , GZ 09 1009/1-IV/9/90, AÖFV Nr. 146/1990, vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Rechtsauffassung, daß auf die Umsätze von Krankenanstalten im Sinne des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957, der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 9 UStG 1972 dann nicht zur Anwendung kommen kann, wenn die Einkünfte (Gewinnanteile) aus diesen Krankenanstalten den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 (oder Z 3) EStG 1988 zuzuordnen sind.

Diese Rechtsauffassung hat weder durch das Erkenntnis des , noch durch das Erkenntnis des Zl. 91/15/0036, eine Änderung erfahren.

Im Erkenntnis vom , Zl. 91/15/0036, bringt der VwGH zwar zum Ausdruck, daß im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom , G 64/92-11, die Begründung dahingehend, daß diese Rechtsauffassung zur Vermeidung einer umsatzsteuerrechtlichen Ungleichbehandlung von gleichartigen ärztlichen Leistungen im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation vertreten wi...

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