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SWK 7, 1. März 1994, Seite 020

Familienwohnsitz: Verlegung unzumutbar

•Aufwendungen, die sich dadurch ergeben, daß der Steuerpflichtige seinen

Familienwohnsitzaußerhalb der üblichen Entfernung vom Ort seiner Berufstätigkeit beibehält, können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Verlegung des Familienwohnsitzes als unzumutbar erweist — (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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