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SWK 7, 1. März 1994, Seite A 178

Die Umsatzsteuerfreiheit der Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuerfreiheit der Kleinunternehmer

Dr. Franz Weiler

Überlegungen für die Anwendungen in der Praxis

VON PROF. DR. FRANZ WEILER

Unser Umsatzsteuersystem ist so konzipiert, daß die Umsatzsteuer den Endverbraucher belastet und in der Unternehmerkette die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer abführt, sein Kunde als Vorsteuer abziehen kann. Dieses System wird durch die Umsatzsteuerfreiheit für Kleinunternehmer massiv durchbrochen.

Die Rechtslage bis 1993

Bis 1993 gab es die Bagatellregelung für Kleinunternehmer: Unternehmer, deren Jahresumsatz nicht höher als 40.000 S war, brauchten keine Umsatzsteuer abzuführen und keine Umsatzsteuererklärung abzugeben; trotzdem konnten sie Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausstellen. Die Leistungsempfänger konnten, wenn sie Unternehmer waren, die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer mit dem Finanzamt verrechnen (§ 21 Abs. 6 UStG in der alten Fassung). Den Steuerausfall, der dadurch dem Fiskus entstand, nahm man im Interesse der Verwaltungsvereinfachung in Kauf.

S. A 179

Neue Rechtslage ab 1994

Durch das Steuerreformgesetz 1993 wurde die alte Bagatellregelung für Kleinunternehmer in § 21 Abs. 6 bis 8 UStG aufgehoben und dafür ins Umsatzsteuergesetz die neue Z 18 des § 6 und ein neuer § 6 a eingefügt. Die seit Jänner 1994 gelte...

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