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Verhalten bei Ungewißheit der Zahlungsverpflichtung
Verhalten bei Ungewißheit der Zahlungsverpflichtung
Die Schuldbefreiungstatbestände nach §§ 5 und 6 des VwStrG 1991
VON PROF. JOHANN HOLLIK
Der Text des Kommunalsteuergesetzes läßt viele Fragen offen. Andererseits bedroht § 15 KommStG auch geringfügige Verwaltungsübertretungen mit Strafen. In diesem Beitrag wird untersucht, wie bei Ungewißheit einer gänzlichen (Teil I) oder teilweisen (Teil II) Befreiung von der Kommunalsteuerpflicht vorzugehen ist, um keine Verwaltungsübertretung im Sinne des VwStrG zu begehen.
Für Verstöße gegen Vorschriften des Kommunalsteuergesetzes (KommStG, BGBl. 819/1993) sind Strafen vorgesehen. In diesem Beitrag wird nur die Strafbarkeit des Verhaltens nach dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 bei Ungewißheit der Zahlungsverpflichtung behandelt.
Das genannte Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. 52/1991 i. d. F. BGBl. 867/1992 (VwStrG), war in seiner ursprünglichen Fassung am in Kraft getreten (BGBl. 276/1925) und ist in seiner Zielsetzung nicht auf strafbare Taten ausgerichtet, welche die Selbstbemessung einer Abgabe betreffen. Gleichwohl sind gemäß § 15 Abs. 3 KommStG nach dessen Bestimmungen Verwaltungsübertretungen im Bereich des KommStG — wie auch z. B. des Getränkesteuergesetzes — zu ahnden.
Die Strafbarkeit einer Tat s...