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SWK 7, 1. März 1994, Seite 172

Zinsen sind doch Werbungskosten

Zinsen sind doch Werbungskosten

Änderung der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 4 EStG 1988

In SWK-Heft 29/1992, Seite A I 315, wurde über ein Rechtsmittelverfahren der FLD Wien berichtet, in dem Zinsen, die weder als Betriebsausgaben, Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden konnten, bei Verkauf einer Eigentumswohnung als Werbungskosten gemäß § 30 Abs. 4 EStG berücksichtigt worden sind. Gegen diese Entscheidung wurde eine Präsidentenbeschwerde eingebracht, über die noch nicht entschieden wurde. Der VwGH hat aber mit Erkenntnissen vom , Zl. 93/14/0124 und 93/14/0125, zwei Entscheidungen der FLD für Tirol wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben und die Ansicht, daß Zinsen seit dem EStG 1988 auch bei Spekulationseinkünften als Werbungskosten abzugsfähig sein können, bestätigt.

In dem einen Fall erwarb eine Steuerpflichtige 1989 fremdfinanziert einen Hälfteanteil an einer Liegenschaft, den sie 1991 infolge einer Ehescheidung wiederum verkaufen mußte. Strittig war, ob die Zinsen Werbungskosten sind. Im zweiten Fall erwarb eine Steuerpflichtige, die bereits eine Eigentumswohnung in einem Gebäude besaß, unter Übernahme von Hypotheken im Zwangsversteigerungsverfahren eine weitere EigentumswohnungS. 173 im selben Geb...

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