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SWK 31, 1. November 1994, Seite R 164

Verlustabzug in Folgejahren

Der in einem Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- oder Einkommensteuerbescheid festgestellte Verlust ist für denVerlustabzugin den Folgejahren verbindlich — (§ 252 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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