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Zur unechten Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte
Zur unechten Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte
Umsatzsteuerliche Optimierung durch Leasing
VON DR. OLIVER GINTHÖR UND DR. CHRISTIAN PRODINGER
Im Rahmen des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union ergab sich die Notwendigkeit, diverse steuerliche Anpassungsmaßnahmen durchzuführen. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer mußte die Harmonisierung mit der sechsten EG-Richtlinie durchgeführt werden. Der Gesetzgeber trug dieser Verpflichtung Rechnung, indem das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 19941)) beschlossen wurde. Dieses Gesetz tritt nach § 28 Abs. 1 UStG 1994 mit Wirksamkeit des Beitrittes Österreichs zur Europäischen Union in Kraft. Nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme und ähnliches, nach Z 20 leg. cit. die sonstigen Leistungen, die Zahntechniker im Rahmen ihrer Berufsausübung erbringen, sowie die Lieferung von Zahnersatz durch Zahnärzte und Zahntechniker von der Umsatzsteuer befreit.2) Korrespondierend normiert § 12 Abs. 3 UStG 1994 den Ausschluß vom Vorsteuerabzug für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die an den die oben angeführten Tätigkeiten ausübenden Unternehmer erbracht werden.
Daraus ergibt sich, daß ein Arzt fürderhin für seine Leistungen einerseits keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen, andererseits aber aus seinen Vorleistu...