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Anfechtung: Feststellungsbescheid
• Ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einemFeststellungsbescheidgetroffen worden sind, kann nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind — (§ 252 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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