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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
• Die Besteuerungsgrundlagen sind zu schätzen, wenn — aus welchem Grund immer — die geführten Geschäftsbücher, die Belegsammlung und die Hilfsaufzeichnungen der Abgabenbehörde nicht vorgelegt werden können. Die geschätzten Gewinnerhöhungen einer GmbH können alsverdeckte Gewinnausschüttungdes Alleingesellschafters behandelt werden — (§ 184 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(, 94/13/0094)