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SWK 31, 1. November 1994, Seite B 48

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wiener Handelskammer

Dienstortverlegung — Folgepflicht

Die Weigerung des Arbeitnehmers, seine Arbeit an einer neuen Betriebsstätte bei um 14 Minuten erhöhter Gesamtfahrzeit pro Fahrt fortzusetzen, ist nicht berechtigt und erfüllt den Entlassungstatbestand des unbefugten Verlassens der Arbeit nach § 82 lit. f GewO. (Zu § 1153 ABGB, § 82 lit. f GewO 1859; OLG Wien vom , 34 Ra 152/93)

Entlassung — Untreue

Kopiert ein Arbeitnehmer, der bereits einen Posten bei einem Konkurrenzunternehmen in Aussicht hat, vertrauliche Unterlagen, ist es für den Arbeitgeber wegen dieses Vertrauensbruches unzumutbar, den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist allenfalls durch andere Arbeitnehmer überwachen zu lassen und eine Entlassung gerechtfertigt. (Zu § 27 Z 1 AngG; 9 Ob A 210/94)

Entlassung, Untreue, Konkurrenzverhalten

Die Befürchtung, daß zufolge des persönlichen Naheverhältnisses (Ehefrau als gewerberechtliche Geschäftsführerin und Prokuristin im Konkurrenzunternehmen) die Weitergabe von Geheimnissen erfolgen könnte, vermag für sich allein den Tatbestand eines Entlassungsgrundes nicht zu erfüllen. (Zu § 27 Z 1 und 3 AngG; 9 Ob A 69/94)

Entlassung — Verweigerung der Kontroll...

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