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VfGH: Spekulationsgewinn
• Die bei der Anschaffung des Wirtschaftsgutes entstandeneZinsenbelastungkann bei Ermittlung des sogenanntenSpekulationsgewinnes
abgezogen werden — (§ 29 Z 2 EStG 1988, § 30 Abs. 4 EStG, § 31 EStG)
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewinn aus dem einzelnen Geschäft bzw. der Summe der einzelnen Geschäfte eines Kalenderjahres. Veräußerungsgeschäfte erfordern keine Spekulationsabsicht. Auf die Absicht der Gewinnerzielung kommt es nicht an. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, daß ein Veräußerer, der das Wirtschaftsgut mit Fremdkapital angeschafft hat, ebenso besteuert wird, wie ein Veräußerer, der dazu eigenes Vermögen verwenden konnte. (Aufhebung)
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