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ZWF 1, Jänner 2020, Seite 38

Verstärkter Schutz für Whistleblower im Unionsrecht

Severin Glaser und Robert Kert

Bereits bisher sahen vereinzelte EU-Rechtsakte vor, dass Hinweisgebern in einem jeweils inhaltlich beschränkten Bereich ein gewisser, selten im Detail ausgeführter Schutz vor bestimmten Nachteilen einzuräumen war, so etwa bei Hinweisen auf Verstöße gegen Geldwäschepräventionspflichten oder gegen die Marktmissbrauchs-VO. Erstmals wird nun durch die kürzlich verabschiedete Whistleblower-RL auf horizontaler Ebene der Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, harmonisiert.

In den Anwendungsbereich der Whistleblower-RL fallen Hinweise auf Verstöße, die in den Anwendungsbereich zahlreicher, im Anhang der RL aufgelisteter EU-Rechtsakte fallen (zB aus den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit oder Umweltschutz; Art 2 Abs 1 lit a), ebenso wie auf Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union iSd Art 325 AEUV (Art 2 Abs 1 lit b) sowie die Binnenmarktvorschriften einschließlich des Wettbewerbs- und Beihilfenrechts und der KöSt-Vorschriften (Art 2 Abs 1 lit c). Erfasst sind schließlich auch Hinweise auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder Zweck des gelte...

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