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Der Günstigkeitsvergleich beim Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige
Anmerkungen zu
Als materiellrechtlicher Strafaufhebungsgrund ist die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG dem Günstigkeitsvergleich des § 4 Abs 2 FinStrG zu unterziehen. Mangels höchstgerichtlicher Rsp war bis dato fraglich, wie der Günstigkeitsvergleich bei der Selbstanzeige anzustellen ist bzw vor allem, ob im Rahmen des Günstigkeitsvergleichs auf den Zeitpunkt der selbstangezeigten Tat (Tatzeitpunkt) oder auf den Zeitpunkt der Erstattung der Selbstanzeige (Erstattungszeitpunkt) abzustellen ist. Mit Erkenntnis vom , Ra 2017/16/0049, hat der VwGH diese Unklarheiten beseitigt. Dieser Beitrag widmet sich der Begründung des VwGH-Erkenntnisses und zeigt dessen Bedeutung für die Rechtsanwendungspraxis auf.
1. Hintergrund
Das gegenständliche Erkenntnis des VwGH markiert den (vorläufig) letzten Akt in der höchstgerichtlichen Rechtsprechungsreihe zur eingeführten Abgabenerhöhung (nach § 29 Abs 6 FinStrG und § 10 Abs 2 KapMeldeG), deren Entrichtung in manchen Fällen der Selbstanzeige zusätzliche Voraussetzung für die Erlangung der Straffreiheit ist.
Den Ausgangspunkt lieferte das Erkenntnis des VfGH vom . Die Kernaussage des VfGH betraf dabei den verfassungsrechtlichen Spielraum, den der Gesetzgeber bei einer Verschärfung der Selbstanzeigebestimmung (konkret...