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ZWF 1, Jänner 2020, Seite 54

Finanzstrafstatistik 2018

Heidemarie Winkler

Wie schon in den letzten Jahren gibt es auch heuer einen Rückblick auf die Finanzstrafstatistik (unter Ausklammerung des Zollbereichs). Aufgrund einer Zuständigkeitsänderung im BMF wird die Statistik von einer anderen Abteilung geführt, daher ergeben sich neue Erfassungsgrundlagen (auf Unterschiede zu den Vorjahren wird im Folgenden explizit hingewiesen).

1. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren bundesweit

Bundesweit beträgt die Anzahl der finanzstrafrechtlich gewürdigten Fälle insgesamt 34.526 – das bedeutet, dass diese abgeschlossenen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und GPLA-Fälle durch die Finanzstrafbehörde auf ihren finanzstrafrechtlichen Gehalt gewürdigt wurden. In dieser Zahl enthalten sind auch die sogenannten „§ 99-Prüfungen“, jene Prüfungen die durch die Finanzstrafbehörde (als Verfolgungshandlung iSd § 14Abs 3 FinStrG) angeordnet wurden, also Prüfungen, bei denen vor Prüfbeginn schon eine hinreichend konkrete Verdachtslage gegeben war. Die Zahl dieser Anordnungen wird (bis dato) leider nicht erhoben und kann daher nicht extra angeführt werden.

Im Jahr 2018 wurden 7.727 Finanzstrafverfahren abgeschlossen:

  • 3.343 vorsätzliche Hinterziehungen,

  • 271 grob fahrlässige ...

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