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Lohn- und Sozialdumping, besondere Fälle der Verantwortlichkeit, verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter, Bestellung, Wirksamkeit
ZWF 2020/7
§ 7j Abs 1 AVRAG 1993; § 9 Abs 2 VStG
§ 7j Abs 1 AVRAG 1993 ist dahin auszulegen, dass das Wirksamwerden einer Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs 2 Satz 1 VStG nicht zusätzlich vom Einlangen einer Meldung, hier bei der zentralen Koordinationsstelle, abhängt (vgl ).