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ZWF 1, Jänner 2020, Seite 56

Keine Sperrwirkungen vor Beginn einer Prüfung

ZWF 2020/9

§ 29 FinStrG

Die Sperrwirkung der Selbstanzeige wird alleine durch die Kontaktaufnahme der Behörde mit der Steuerberatungskanzlei nicht ausgelöst, wenn diese nicht die Kriterien einer Verfolgungshandlung nach § 14 Abs 3 FinStrG und auch nicht einer Tatentdeckung nach § 29 Abs 3 lit b FinStrG erfüllt. Im konkreten Fall war vor Einreichung der Selbstanzeige nicht bekannt, dass in einem konkreten Tatzeitraum tatsächlich eine Verkürzung in noch festzustellender Höhe bewirkt worden sei.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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