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ZWF 1, Jänner 2020, Seite 40

Mangelndes Verschulden, unrichtige Rechtsauskunft der Behörden, Vertrauen auf die Auskunft

ZWF 2020/8

§ 5 VStG

Gerade dann, wenn bewusst eine Konstruktion gewählt wird, mit der die rechtlichen Möglichkeiten bis zum Äußersten ausgereizt werden sollen, ist eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Erkundigung über die Rechtslage an den Tag zu legen. Erst im Fall einer auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage erteilten unrichtigen Rechtsauskunft durch die zuständige Behörde und im Vertrauen auf diese Auskunft erfolgte Gesetzesverstöße sind nicht als Verschulden anzurechnen (vgl , mwN).

Hinweis: Vgl in diese Richtung auch .

Rubrik betreut von: Mario SchmiederNorbert Wess
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