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Mangelndes Verschulden, unrichtige Rechtsauskunft der Behörden, Vertrauen auf die Auskunft
ZWF 2020/8
§ 5 VStG
Gerade dann, wenn bewusst eine Konstruktion gewählt wird, mit der die rechtlichen Möglichkeiten bis zum Äußersten ausgereizt werden sollen, ist eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Erkundigung über die Rechtslage an den Tag zu legen. Erst im Fall einer auf einer vollständigen Sachverhaltsgrundlage erteilten unrichtigen Rechtsauskunft durch die zuständige Behörde und im Vertrauen auf diese Auskunft erfolgte Gesetzesverstöße sind nicht als Verschulden anzurechnen (vgl , mwN).
Hinweis: Vgl in diese Richtung auch .