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Finanzstrafstatistik 2019/2020
Wie schon in den letzten Jahren wird auch heuer an dieser Stelle Einblick in die Tätigkeit der Finanzstrafbehörde (unter Ausklammerung des Zollbereichs) gewährt. Zudem zeigt dieser Beitrag, dass das von der COVID-19-Pandemie geprägte Ausnahmejahr 2020 sichtbare Veränderungen im Ergebnis der Finanzstrafrechtspflege und Betrugsbekämpfung mit sich brachte.
1. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren bundesweit
Bundesweit betrug im Jahr 2019 die Anzahl der finanzstrafrechtlich gewürdigten Fälle insgesamt 27.753 – Folgende Fälle wurden rechtkräftig bestraft:
2.995 Hinterziehungsdelikte,
786 Fahrlässigkeitsdelikte und
2.000 Finanzordnungswidrigkeiten.
In 1.006 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen bzw das Verfahren eingestellt. Die Summe der verhängten Geldstrafen beläuft sich auf 20.248.886 €.
Bundesweit kam es im Jahr 2020 insgesamt zu rechtskräftigen Bestrafungen in:
2.875 Hinterziehungsdelikten,
298 Fahrlässigkeitsdelikten und
1.838 Finanzordnungswidrigkeiten.
554 Verfahren wurden eingestellt bzw endeten mit einer Verwarnung. Die Summe der verwaltungsbehördlich verhängten Geldstrafen beläuft sich auf 13.006.269 €.
1.3. Vergleich der Jahre 2019 und 2020
Ein Vergleich der b...