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ZWF 6, November 2021, Seite 280

Einziehung; Mobiltelefon; Cloud-Speicher

ZWF 2021/61

§ 26 StGB

Der OGH hat klargestellt: Nur körperliche Gegenstände unterliegen der Einziehung nach § 26 StGB. Die Anordnung der Entfernung einer inkriminierten Datei „aus dem iCloud-Speicher“ ist hingegen eine bloß auf in der iCloud (somit einem vom Mobiltelefon verschiedenen, nicht näher bezeichneten Datenträger) gespeicherte Datenbestände bezogene Maßnahme und entspricht daher nicht dem Gesetz.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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