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Der Bitcoin als staatliche Währung
Seit ist der Bitcoin gesetzliches Zahlungsmittel in El Salvador. Der vorliegende Beitrag untersucht die rechtlichen Implikationen dieses bisher beispiellosen Vorgangs für das österreichische und europäische Strafrecht.
1. Grundlegendes
Seit seiner ersten Beschreibung im Jahr 2008 hat sich der Bitcoin nicht nur zur wohl prominentesten Kryptowährung entwickelt, sondern weist im Vergleich zu anderen Kryptowährungen auch die größte Marktkapitalisierung auf. Seit jeher waren Bitcoins auch aus strafrechtlicher Hinsicht als geeignetes Tatobjekt verschiedener Delikte von Interesse, und erst vor Kurzem bezeichnete die vom BMF herausgegebene „Nationale Risikoanalyse II“ virtuelle Währungen (also nicht nur Bitcoins allein) als eine der häufigsten Methoden zur Geldwäscherei in Österreich. Nunmehr hat sich – entgegen eindeutiger Warnungen des IWF und trotz der Weigerung der Weltbank, bei der Implementierung zu unterstützen – zum ersten Mal ein Staat, nämlich El Salvador, dazu entschlossen, den Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen. Der Bitcoin ist dadurch mit Wirkung vom als mittlerweile dritte staatliche Währung neben den (seit 2001 nicht mehr neu emittierten) Colón und den US-Doll...