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Zu niedrig geschätzte Selbstanzeige im Zweifel vollständig strafaufhebend
ZWF 2021/66
Entrichtet ein Steuerpflichtiger einen offensichtlich geschätzten Umsatzsteuerbetrag verspätet mit Verrechnungsanweisung, ist dies – im Zweifel und zu Gunsten des Steuerpflichtigen – als konkludente Selbstanzeige zu werten. Im konkreten Fall hat der Steuerpflichtige 1.000 € auf das Abgabenkonto überwiesen. Tatsächlich wurde die Umsatzsteuer letztlich mit 1.183 € festgesetzt. Der Restbetrag von 183 € haftete nach wie vor aus. Dennoch hat das BFG eine vollständige Selbstanzeigewirkung zuerkannt. „Da im Zweifel zugunsten für den belangten Verband nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann, dass B bei Entrichtung des Betrages von € 1.000,00 zumindest ernsthaft damit gerechnet hat, dass er mit dieser Zahlung nicht die gesamte Zahllasthöhe abdecken würde, ist im Zweifel von einer vollständig strafaufhebenden Selbstanzeige im Sinne des § 29 Abs 1 FinStrG auszugehen.“
Die Auslegung des BFG entspricht der deutschen Judikatur (zur alten Rechtslage) bzw vereinzelten Literaturmeinungen in Österreich (siehe dazu Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG3 [2016] Rz 542 ff). Es ist erfreulich, dass das BFG bei der Auslegung der Selb...