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Rechtsschutzversicherung: Angemessene Rechtsanwaltskosten
RSS-E 42/21
Nach der Leistungsbeschreibung des Abschnitts A § 1 TMRB 2011 deckt der Versicherer die dem Versicherungsnehmer aus der Wahrnehmung rechtlicher Interessen entstehenden Kosten; dies entspricht auch dem Charakter der Rechtsschutzversicherung, den Versicherungsnehmer von den ihm entstehenden Kosten zu befreien. In Verbindung mit Abschnitt B § 4 TMRB 2011, wonach nur die „angemessenen“ Kosten versichert sind, und der Obliegenheit des Abschnitts B § 14 TMRB 2011, wonach der Versicherungsnehmer und sein Rechtsvertreter die Kosten nicht „unnötig“ erhöhen dürfen, können unter nicht versicherte Kosten nur solche Kosten fallen, die nach einer Ex-ante-Betrachtung nicht einer Verfolgung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers dienen können.
Der Versicherungsnehmer als Antragsteller hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Top-Manager-Rechtsschutz-Versicherung ... abgeschlossen, welche unter anderem eine Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung einschließt. Vereinbart sind die Top-Manager-Rechtsschutz-Bedingungen (TMRB 2011), welche auszugsweise lauten:
„A. Allgemeiner Teil
§ 1. Aufgaben der Rechtsschutz-Versicherung
... sorgt für die Wahrnehmung rechtlicher Interes...