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ZVers 6, November 2021, Seite 283

Individuell ausformulierter Risikoausschluss in der Sportunfähigkeitsversicherung: Bei der Interpretation kommt es auf konkretes Verständnis des Vertragspartners und Begleitumstände an

§ 305b BGB

1. Bei individuell ausformulierten Risikoausschlüssen im Sinne einer Individualvereinbarung nach § 305b BGB kommt es auf das Verständnis des konkreten Vertragspartners und die Begleitumstände an. Die Auslegung erfolgt nicht unbedingt restriktiv, sondern nach den allgemeinen Regeln der Vertragsauslegung. Es kommt darauf an, wie der Erklärungsempfänger den Ausschluss unter Berücksichtigung des Vertragszwecks verstehen durfte.

2. Grundsätzlich genügt schon Mitursächlichkeit eines ausgeschlossenen Umstands, um den vereinbarten Risikoausschluss zu verwirklichen.

3. Dafür, dass der Risikoausschluss nur gelte, wenn die Berufsunfähigkeit allein durch Verletzungen oder Krankheiten der im Risikoausschluss genannten Körperteile eingetreten wäre, bot der Wortlaut verfahrensgegenständlich keine Grundlage.

Dem gegenständlichen Sportunfähigkeitsversicherungsvertrag für Berufssportler lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen PRE001 Unfall/Krankheit und die Zusätzlichen Bedingungen PREPS1 zugrunde. Weiters bestand nachstehende

„Individuelle Vereinbarung

Der medizinische Fragebogen vom ist Bestandteil des Vertrages. Die folgenden medizinischen Ausschlüsse gelt...

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