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ZVers 6, November 2021, Seite 288

Rechtsschutzversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Art 7.1.4 ARB 2006

1. Nach Art 7.1.4 ARB 2006 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind.

2. Strebt der Versicherungsnehmer die Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen Betriebsunterbrechungsversicherer an, die darauf beruhen, dass infolge behördlichen Anordnungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an die Allgemeinheit gerichtete, bezirks- bzw landesweite Betretungsverbote für Beherbergungsbetriebe angeordnet waren, dann liegt jedenfalls ein den Risikoausschluss begründender „mittelbarer“ Zusammenhang im Sinne des Art 7.1.4 ARB 2006 vor.

3. Ein solcher Hoheitsausschluss nach Art 7.1.4 ARB 2006 ist nicht gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

Aus den Entscheidungsgründen des OGH:

I. Rechtliche Grundlagen zu COVID-19

1. bis 3. ...

II. Risikoausschluss nach Art 7.1.4 ARB 2006 und Auslegungsgrundsätze

1. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist nach Art 7.1.4 ARB 2006 die Wahrnehmung rechtlicher Interessen „in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrecht...

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