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Einbruchsdiebstahlversicherung: Bewertung von gestohlenem Leasinggut
RSS-E 5/21
Der Umstand, dass die Versicherungsnehmerin bislang lediglich Leasingnehmerin war, bei Neukauf der Sache jedoch unmittelbar Eigentümerin wird, kann nach den getroffenen Vereinbarungen nicht dazu führen, einen anderen als den versicherten Wert der Entschädigungsleistung zugrunde zu legen. Die Versicherungsnehmerin muss aus der Entschädigungsleistung einerseits das Neugerät kaufen, andererseits auch den Auflösungswert an die Leasinggeberin leisten. Insofern liegt in der Zahlung des Neuwerts keine ungerechtfertigte Bereicherung der Versicherungsnehmerin vor.
Die Versicherungsnehmerin hat für ihre fachärztliche Ordination eine „... Best Business“-Versicherung bei der antragsgegnerischen Versicherung abgeschlossen. Laut Polizze ist die „kaufmännische und technische Einrichtung inklusive Installationen zum Neuwert“ gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Weiters ist unter der Position „Sonstige Sachen/Aufwendungen/Kosten“ auch „fremdes Gut“ mit einer Versicherungssumme von 153.664 € auf erstes Risiko versichert.
Vereinbart sind die AEB 2009, welche auszugsweise lauten:
„Artikel 3 – Was ist versichert?
3.1. Die Versicherung umfasst die laut Polizze versicherten Sachen.
3.2. Soweit nicht...