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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

Kommentar

4. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3791-4

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht

§ 5 Bebauungsweisen und Abstände

Materialien zum Bgld BauG

Erl zur Stammfassung

Erl zu § 5 Bgld BauG

Die Anordnung der Gebäude zu den Grenzen des Baugrundstückes (Bebauungsweise) soll grundsätzlich von den Gemeinden in Bebauungsplänen bzw. in Bebauungsrichtlinien festgelegt werden (§§ 21 und 25 a des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes). Für den Fall, daß dies nicht erfolgt ist, werden in dieser Bestimmung zulässige Bebauungsweisen normiert. Die „gekuppelte“ Bauweise wird namentlich nicht mehr angeführt, ein „kuppeln“ von zwei Gebäuden an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze ist jedoch bei Wahrung des Ortsbildes nicht ausgeschlossen.

Unter Außenwandhöhe im Abs. 2 ist die der Grundgrenze zugewandte Außenwand ohne Dachkonstruktion zu verstehen.

Zur besseren Baugestaltung bzw. Ausnützung des Baulandes oder um den Interessen des Anrainerschutzes im Einzelfall entsprechend Rechnung tragen zu können, läßt Abs. 3 in Ausnahmefällen Abweichungen von den Abstandsbestimmungen der Abs. 1 und 2 zu. Diesfalls kann die Baubehörde insbesondere auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten andere Baulinien festlegen.

Erl zur Bgld BauG-Nov 2004

Erl zu § 5 Abs 2 Bgld BauG

Der Umstand, dass bis...

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